Finanzierung der Tagespflege

Die Höhe der Kosten für die Tagesbetreuung wird mit den Pflegekassen und der Sozialbehörde, gestaffelt nach den Pflegegraden, ausgehandelt, und kann somit nicht frei gestaltet werden.

Die monatliche Berechnung der Kosten basiert auf der Anzahl der tatsächlich in Anspruch genommenen Besuchstage.

Die medizinische Behandlungspflege (z.B. Medikamenten- oder Insulingabe) ist im Pflegesatz enthalten.

Zur rechtlichen Absicherung wird ein Nutzungsvertrag geschlossen, in dem die von Ihnen gewünschten wöchentlichen Besuchstage festgelegt werden.

Wir rechnen mit allen Pflegekassen ab.

Auch wenn Sie bereits Pflegegeld erhalten oder die Unterstützung der ambulanten Pflege in Anspruch nehmen, finanzieren die Pflegekassen darüber hinaus den Besuch der Tagespflege.

Es können auch die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen für die Tagespflege eingesetzt werden.

Ebenso ist es möglich, die Tagespflege für die Verhinderungspflege zu nutzen.

Kosten, die über die Pflegekassenleistungen hinausgehen, werden dem Tagesgast in Rechnung gestellt. Können diese Kosten vom Tagesgast bzw. dessen Angehörigen nicht beglichen werden, ist es auf Antrag möglich, Unterstützung vom Amt für Grundsicherung zu erhalten.

Grundsätzlich ist es nicht notwendig, einen Pflegegrad zu haben, um die Leistungen der Tagespflege in Anspruch nehmen zu können.

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern in einem ausführlichen Informationsgespräch über die für Sie mögliche Finanzierung. Auf Wunsch erhalten Sie einen individuellen Kostenvoranschlag.


Tagespflege Osdorf / HH-West
Bornheide 80-82
22549 Hamburg

Tel. 040 / 444 65 440
Fax 040 / 8000 69 99
E-Mail tp-osdorf[at]diakonie-alten-eichen[dot]de

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